Information Terms of Service

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 1.0, letzte Aktualisierung am 01. November 2018

Die Marks Software GmbH, Holunderweg 20, 29664 Walsrode, nachfolgend "MS".

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1. Allen Vertragsabschlüssen, Lieferungen, Leistungen und Angeboten liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit Auftragserteilung oder der Entgegennahme eines Produktes oder einer Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von MS bestätigt wurden. MS ist berechtigt, Ansprüche aus seinen Geschäftsverbindungen abzutreten.

1.2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2. Änderungen der AGB

2.1. MS kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von MS gesetzten Frist, gilt die Änderung als angenommen.

2.2. MS weist den Kunden in der Änderungsankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht.

2.3. MS kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, an die E-Mail Adresse des Kunden schicken.

3. Angebot und Vertragsabschluss

3.1. Angebote der MS sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt entsprechender Ressourcen bzw. rechtzeitiger Belieferung durch MS Zulieferer. Mit seiner Auftragserteilung erklärt der Kunde verbindlich, dass er die Produkte oder die Leistung des Angebotes erwerben möchte. MS ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb der von ihr angegebenen Lieferfristen durch Auslieferung des Produktes oder der Leistung, gesonderter Auftragsbestätigung oder in sonstiger geeigneter Weise ganz oder teilweise anzunehmen. Mit seiner ausdrücklichen oder konkludenten Annahmeerklärung kommt der Vertrag zustande, soweit seine Annahmeerklärung reicht. Zur Annahme von Aufträgen ist MS in keinem Fall verpflichtet.

3.2. Bei Widersprüchen zwischen Auftrag und Auftragsbestätigung geht die Erklärung der MS vor, sofern die Abweichung nicht als neues Vertragsangebot zu bewerten ist.

3.3. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler, welche MS bei der Präsentation eines Angebotes oder im Rahmen einer Auftragsbestätigung unterlaufen, sind für MS nicht verbindlich.

4. Leistungsbeschreibung und Leistungsänderung

4.1. Soweit sich die Anforderungen des Kunden noch nicht aus der Aufgabenstellung laut Vertrag ergeben, detailliert MS sie mit Unterstützung des Kunden und erstellt eine Spezifikation darüber (Lasten- und Pflichtenheft). Das Lasten- und Pflichtenheft ist eine verbindliche Vorgabe für die weitere Arbeit. Das Lasten- und Pflichtenheft kann im Laufe der Umsetzung in Abstimmung mit dem Kunden verfeinert oder geändert werden. Erkennt MS, dass die Aufgabenstellung fehlerhaft, nicht eindeutig oder mit vertretbaren Arbeitsaufwand nicht ausführbar ist, teilt MS dies unverzüglich dem Kunden mit. Daraufhin entscheidet der Kunde unverzüglich über das weitere Vorgehen.

4.2. Ändert der Kunde seine Aufgabenstellung im Ganzen oder zu Teilen, ist MS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bis dato entstandene Kosten sind vom Kunden zu begleichen.

4.3. Soweit sich die Realisierung eines Änderungswunsches auf die Vertragsbedingungen auswirkt oder einen höheren Arbeitsaufwand zur Folge hat, kann MS eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere die Erhöhung der Preise bzw. die Verschiebung der Termine, verlangen.

4.4. Soweit eine Ursache, die MS nicht zu vertreten hat, die Termineinhaltung beeinträchtigt, kann MS eine angemessene Verschiebung der Termine verlangen. Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann MS auch die Vergütung seines Mehraufwands verlangen.

5. Arbeitsort

5.1. Die Arbeiten werden nur bei Bedarf und falls vorher vereinbart im Ganzen oder zu Teilen beim Kunden durchgeführt.

5.2. Der Kunde hat einen verantwortlichen Ansprechpartner zu nennen, der Entscheidungen treffen oder herbeiführen kann. Der Ansprechpartner hat Entscheidungen schriftlich festzuhalten. Der Ansprechpartner steht MS für notwendige Informationen zur Verfügung. MS wird den Kunden auf Wunsch über den Stand der Arbeiten unterrichten.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden und Abnahme

6.1. Der Kunde ist verpflichtet, MS soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Der Kunde stellt auf Wunsch der MS unentgeltlich einen Arbeitsplatz und Arbeitsmittel gemäß den Anforderungen der MS zur Verfügung, falls die Arbeit im Ganzen oder zum Teil vor Ort ausgeführt werden soll oder muss.

6.2. Der Kunde stellt unentgeltlich alle zur Einarbeitung und Durchführung notwendigen Informationen und Leistungen zur Verfügung.

6.3. Der Kunde verpflichtet sich, die Vertragsmäßigkeit des Produktes samt Dokumentation auf die wesentlichen Funktionen hin zu überprüfen und bei Vertragsmäßigkeit deren Abnahme schriftlich zu erklären. Die Prüffrist beträgt zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung zur Abnahme, falls nichts anderes vereinbart wird.

6.4. Das Produkt gilt als abgenommen, sobald nach Ablauf der Prüffrist auf die Dauer von weiteren zwei Wochen deren Nutzbarkeit nicht wegen gemeldeter Mängel erheblich eingeschränkt ist.

6.5. Bei geringfügigen Mängeln darf die Abnahme nicht verweigert werden. Mängel sind dann als geringfügig anzusehen, wenn die vereinbarte Funktion nicht wesentlich beeinträchtigt ist und das Produkt in seiner Basis technisch voll funktionsfähig ist.

7. Liefertermine und Höhere Gewalt

7.1. Die von MS genannten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Die tatsächlichen Lieferfristen richten sich insbesondere nach den Lieferfristen MS Zulieferer. Die tatsächlichen Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde zu den von MS angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 4.1. zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Werden die unverbindlichen Lieferfristen tatsächlich wesentlich überschritten, wird MS den Kunden unverzüglich informieren. Für Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, kann MS nicht haftbar gemacht werden. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Produkte umfassen, ist MS berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu stellen.

7.2. Vorübergehende Lieferhindernisse aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen) und anderer unvorhersehbarer und von MS nicht zu vertretender Ereignisse berechtigen MS, die Lieferung erst nach Beseitigung dieses Hindernisses auszuführen. MS wird den Kunden unverzüglich vom Vorliegen eines solchen Hindernisses in Kenntnis setzen. Soweit und solange Verpflichtungen infolge eines solchen Hindernisses sich auf die Dienstleistungen der MS auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar. Besteht das Hindernis über mehr als zwei Wochen über die regelmäßigen Lieferfristen hinaus, ist sowohl MS als auch der Kunde berechtigt, unter angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

7.3. Bei Lieferverzug, den MS zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.

8. Annahmeverzug

8.1. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Kunden ist MS berechtigt, die Produkte auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern. MS kann sich hierzu auch einer Spedition, eines Lagerhalters oder eines Providers bedienen. Die Lagerkosten werden pauschal mit 3% des Nettorechnungswertes der eingelagerten Produkte pro Monat in Rechnung gestellt, höchstens jedoch in Höhe von 50,00 EUR. MS ist berechtigt, tatsächlich höhere Kosten nachzuweisen und in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist zum Nachweis berechtigt, dass keine oder geringere Lagerkosten entstanden sind.

8.2. Tritt MS infolge des Annahmeverzuges des Kunden vom Vertrag zurück, ist MS bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 30% des vereinbarten Nettorechnungswertes zu fordern. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist zum Nachweis berechtigt, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

9. Preise

9.1. Soweit nichts anderes vereinbart wird, gelten die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Preise.

9.2. Die Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen deutschen Mehrwertsteuer zuzüglich der in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Zusatzkosten. Bei Lieferungen in ein Land, welches nicht Mitglied der Europäischen Union ist, ermößigt sich der Preis um die deutsche Mehrwertsteuer in gesonderten Fällen. Der Kunde hat in diesem Fall jedoch die bei der Einfuhr entstehenden Zölle und Einfuhrumsatzsteuer unmittelbar zu tragen. Er stellt MS diesbezüglich von jeder Inanspruchnahme frei.

9.3. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ist MS an die in Ihren Angeboten aufgeführten Preise 10 Tage lang gebunden.

9.4. Führt MS auf Wunsch des Kunden Teillieferungen aus, hat dieser die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.

10. Zahlungsbedingungen

10.1. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind Rechnungen der MS innerhalb von 10 Tagen ab Fakturaerhalt ohne jeden Abzug zu begleichen.

10.2. Rechnungen der MS sind je nach Vereinbarung per Rechung, Vorauskasse, PayPal, Mastercard/Visa Direkt oder SEPALastschrift bzw. bei Abholung bar zahlbar. Lieferungen ins Ausland erfolgen nur gegen Vorauskasse.

10.3. Im Fall der Vorauskasse ist die Zahlung innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserteilung zu leisten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Geldeinganges bei MS. Bei späterem Zahlungseingang wird MS den Kunden unverzüglich informieren, wenn MS den Auftrag (z.B. wegen zwischenzeitlicher Preiserhöhungen) nicht mehr annehmen und den gezahlten Betrag zurück überweisen wird. Dasselbe gilt insoweit, als MS einen Auftrag auch bei fristgerechter Zahlung nur teilweise oder gar nicht annimmt.

10.4. Im Fall einer SEPA-Lastschrift erfolgt die Abbuchung von einem deutschen Girokonto sobald das Produkt geliefert wird.

10.5. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn MS über den Betrag verfügen kann.

10.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder von MS schriftlich anerkannt wurde.

11. Service und Support

11.1. Nach Fertigstellung oder Auslieferung der Produkte oder der Leistung unterliegen jegliche Folgedienstleistungen, Services und Support entweder einem Wartungsvertrag oder einer neuen Angebotsfindung.

12. Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief oder E-Mail) oder - wenn Ihnen ein Produkt vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung des Produktes widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang des Produktes beim Empfänger, bei wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Produkte nicht vor Eingang der ersten Teillieferung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des Produktes.

12.1. Der Widerruf ist zu richten an:

Marks Software GmbH, Holunderweg 20, 29664 Walsrode
oder per E-Mail an: info@marks-software.de

12.2. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Produkte für den Kunden auf seinen Wunsch hin individuell angefertigt und/oder gestaltet werden oder im Falle von Sonderanfertigungen (z.B. bei Lieferung von extra anzufertigenden Sondergrößen oder zur Lieferung von Produkten, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind).

12.3. Folgen des Widerrufs

12.3.1. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

12.3.2. Sie haben die Produkte unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns Marks Software GmbH, Holunderweg 20, 29664 Walsrode zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Produkte vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Produkte. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Produkte nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Produkte nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

12.3.3. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

13. Gewährleistung

13.1. Alle Bilder, die MS in ihrem Online-Auftritt nutzt, um Produkte oder Dienstleistungen darzustellen, sind lediglich Beispielbilder. Sie stellen das jeweilige Produkt oder die jeweilige Dienstleistung nicht in jedem Fall naturgetreu dar, sondern dienen nur zur Veranschaulichung. Die Produkte können vom Bild abweichen. Maßgeblich ist die Beschreibung der Produkte oder Dienstleistungen.

13.2. Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind als Näherungswerte zu verstehen und nur dann verbindlich, wenn sie von MS in Textform ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Beschaffenheitsangaben sind nur dann im Sinne des § 443 BGB garantiert, wenn MS ausdrücklich in Textform eine entsprechende Garantie erklärt. Beschaffenheitsänderungen der Produkte vor der Auslieferung bleiben vorbehalten, soweit sie die Qualität der Produkte nicht oder nur in geringem Umfang beeinflussen. Im übrigen gilt nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbarte Beschaffenheit des Produktes, nicht jedoch eine Beschreibung in öffentlichen Äußerungen, Anpreisungen oder Werbemaßnahmen.

13.3. Produkte der MS sind nur für die übliche private oder kommerzielle Verwendung geeignet, nicht jedoch für eine Verwendung in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken oder medizinischen Geräten mit lebenserhaltender Funktion, außer diese Rahmenbedingungen wurden bei Auftragserteilung schriftlich festgehalten und sind Bestandteil des Produktes oder der Dienstleistung. Für Schäden, die sich aus einer solchen Verwendung oder einem vergleichbaren Einsatz ergeben, steht MS nicht ein.

13.4. Offensichtliche Mängel der Produkte sind MS unverzüglich nach der Lieferung in Textform anzuzeigen, anderenfalls entfallen die diesbezüglichen Gewährleistungspflichten seitens MS. Offensichtliche Transportschäden sind bei der Anlieferung gegenüber der Transportperson zu rügen und zu protokollieren. Bei erheblichen Transportschäden ist die Annahme des Produktes zu verweigern. Bei jeder Mängelrüge hat der Kunde das beanstandete Produkt mit vollständigem Zubehör sowie einer Kopie des Lieferscheins, mit dem das Produkt geliefert wurde, unter Angabe der Modell- und Seriennummer und verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung an MS zurückzusenden. Das Produkt ist in der Originalverpackung oder einer entsprechend geeigneten Verpackung auf Kosten von MS zurückzusenden.

13.5. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Rücksendung die auf dem Produkt befindlichen Daten zu sichern. MS haftet nicht für den Datenverlust auf Geräten, die an MS zurückgeschickt werden.

13.6. Gibt der Kunde in der Mängelanzeige die Art der von ihm gewünschten Nacherfüllung nicht ausdrücklich an, obliegt MS die Wahl. Hat der Kunde dem defekten Produkt bei der Rücksendung nicht sämtliches Zubehör beigefügt, wird ihm im Fall der Nachlieferung mit entsprechendem Zubehör dieses zum Verkaufspreis zusätzlich in Rechnung gestellt. Ersetzte Produkte oder Teile gehen in MS Eigentum über. Tritt der Kunde aufgrund eines Mangels vom Vertrag zurück, werden nicht zurückgegebene Lieferbestandteile ebenfalls zum Verkaufspreis von MS ausgestellten Gutschrift abgezogen.

13.7. Stellt sich eine Mängelrüge als unberechtigt heraus, schickt MS das beanstandete Produkt an den Kunden zurück. Die Kosten einschließlich des Prüfungsaufwandes trägt der Kunde. MS ist berechtigt, eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 4 Arbeitseinheiten nach der aktuell gültigen Preisliste zu berechnen. Diese liegt zur Einsicht bereit. Die Geltendmachung eines tatsächlichen höheren Aufwands bleibt MS vorbehalten. Der Kunde ist zum Nachweis berechtigt, dass der Aufwand tatsächlich geringer war. MS kann die Rücksendung des Produktes von der Bezahlung von MS ausgestellten Rechnung abhängig machen.

13.8. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Anlieferung des Produktes. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Produkte beträgt 12 Monate.

13.9. Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden, die entstanden sind aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneten Betriebsmitteln, Nichtbeachtung der Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie unsachgemäßen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte.

13.10. Wird das Produkt trotz Kenntnis eines Mangels weiter benutzt, so haftet MS nur für den ursprünglichen Mangel, nicht aber für solche Schäden, die durch die weitere Benutzung entstanden sind.

14. Haftung

14.1. MS haftet auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und auflervertraglicher Pflichten bei Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Soweit MS fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist seine Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dasselbe gilt für Pflichtverletzungen seiner Erfüllungsgehilfen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Aufwendungsersatz, sind ausgeschlossen. MS Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus einer Garantie oder wegen Personenschäden bleibt hiervon unberührt.

15. Eigentumsvorbehalt und Lizenzen

15.1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt das Produkt oder die Dienstleistung MS Eigentum. Bei Verbindung von MS Produkten mit anderen Produkten erhält MS Miteigentum an den neuen Produkten in dem Verhältnis, in dem der Rechnungswert zum MS Produktwert der anderen verbundenen Produkte steht. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsprodukte bzw. die in MS Miteigentum stehenden Produkte unentgeltlich für MS. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen bezüglich der in MS (Mit-)Eigentum stehenden Produkte sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsprodukte wird der Kunde auf MS Eigentum hinweisen und MS unverzüglich benachrichtigen.

15.2. Soweit Fremdsoftware zum Lieferumfang gehört, richten sich die Rechte des Kunden nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. Lizenzgebers, zu deren Beachtung und Einhaltung der Kunde sich hiermit verpflichtet.

15.3. Soweit eigene Software aus dem Hause MS zum Lieferumfang gehören, werden die Lizenzbedingungen alleinig über den Softwarelizenzvertrag geregelt.

16. Nutzungsrecht

16.1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erhält der Kunde nach Abnahme und vollständiger Begleichung aller Leistungsrechnungen ein einfaches, nicht übertragbares, unkündbares Nutzungsrecht für alle Nutzungsarten an den durch MS erstellten Produkten. Der Kunde erhält nur bei Bedarf und falls vorher vereinbart die Ressource des Produktes und darf diese für seine eigenen Zwecke weiterverwenden soweit er nicht gegen die Lizenzbestimmungen von MS verstößt. Darüber hinausgehende Nutzungs- und Verwertungshandlungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung bzw. Genehmigung.

16.2. MS darf selbst erstellte Teile des Produktes anderweitig verwerten, soweit die Handlung nicht gegen die Auftragsgegenständliche Geheimhaltung verstößt oder bestimmte Teile bei Vertragsabschluss nicht explizit ausgeschlossen wurden.

17. Abtretungsverbot

17.1. Die Abtretung jeglicher Forderungen oder Ansprüche gegen MS an Dritte ist ausgeschlossen, sofern MS der Abtretung nicht ausdrücklich in Textform zustimmt. MS ist zur Zustimmung verpflichtet, wenn der Kunde ein berechtigtes Interesse an der Abtretung nachweist.

18. Datenschutz

18.1. MS ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes (DSGVO) zu speichern und zu verarbeiten, soweit sie für die Geschäftsbeziehung erforderlich sind. Die Daten werden - abgesehen von gesetzlichen oder behördlichen Mitteilungspflichten - nur mit Zustimmung des Kunden an Dritte weitergegeben.

18.2. Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen der MS liegen in den Geschäftsräumen der MS aus und sind auf postalische und digitale Art verfügbar.

19. Gerichtsstand

19.1. Ausschliefllicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses Vertrages ist Walsrode, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für alle Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder anlässlich dieses Vertrages entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

20. Vertragsverhältnis für Domains, Webhosting, Shops, Server und E-Mail

20.1. Das Vertragsverhältnis über die Registrierung der Domain kommt zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar direkt zustande. MS beauftragt die Registrierung von Domains im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses für den Kunden.

20.2. Die Top-Level-Domains werden von unterschiedlichen Organisationen registriert und verwaltet. Für jede Top Level Domain gelten unterschiedliche Vergabebedingungen. Für .de Domains gelten die Domainrichtlinien, die Domainbedingungen und die Preisliste der DENIC e.G. Die Bedingungen der Domain-Registierungsstellen der jeweiligen Top Level Domain sind Bestandteil dieses Vertrages.

20.3. Die Daten zur Registrierung von Domains werden in einem automatisierten Verfahren an die jeweiligen Vergabestellen weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn der Internet-Service unter der gewünschten Domain bereitgestellt wurde. Eine Gewähr für die Zuteilung von bestellten Domains kann nicht übernommen werden.

20.4. Pflichten des Kunden

20.4.1. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung, Übertragung und Löschung von Domains, der Änderung von Einträgen in die Datenbanken der Vergabestellen und beim Wechsel von Providern und Registraren in zumutbarem Umfang mitzuwirken.

20.4.2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Domain(s) und seine Inhalte weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzen. MS weist darauf hin, dass gegebenenfalls und, insbesondere bei internationalen Domains, andere nationale Rechtsordnungen zu beachten sind.

20.4.3. Der Kunde verpflichtet sich, keine Domains oder Inhalte zum Abruf anzubieten, die extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind oder pornographische oder kommerzielle erotische Angebote beinhalten. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden.

20.4.4. Die Versendung von Spam-Nachrichten über die von MS zur Verfügung gestellten Dienste (insbesondere E-Mail) ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung ist es untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Der Kunde ist verpflichtet, bei kommerzieller Kommunikation diesen Charakter durch eine entsprechende Gestaltung der Nachrichten deutlich zu machen.

20.4.5. Der Kunde achtet darauf, mengenmäßig begrenzte Inklusivleistungen nicht zu überschreiten, sofern eine Überschreitung vertraglich nicht vereinbart ist. Sofern MS feststellt, dass das Trafficvolumen eines Kunden eines Hosting- Paketes, den für das entsprechende Vertragsverhältnis vorgesehenen Rahmen in einem Monat um mehr als 10 Prozent überschreitet, wird sie den Kunden hierüber informieren. MS kann daraufhin dem Kunden anbieten, das nächst höhere Vertragsverhältnis (z.B. ein höherwertiges Hosting-Paket) mit einem entsprechend höheren Trafficvolumen abzuschließen. Sollte ein Angebot zu einem Wechsel in das nächst höhere Vertragsverhältnis durch den Kunden abgelehnt werden, kann MS das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

20.4.6. Alternativ steht MS bei Trafficüberschreitungen nach (Absatz 5) ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zu.

20.4.7. Erweisen sich die nach den jeweiligen Registrierungsbedingungen für eine Domain anzugebenden Daten als falsch und kann MS den Kunden unter den angegebenen Daten nicht kontaktieren, kann MS die Domain löschen lassen.

20.4.8. Der Kunde ist verpflichtet seine bei MS hinterlegte E-Mail Adresse regelmäßig abzufragen, da MS Kommunikation (insbesondere ihren Vertrag betreffend) elektronisch per E-Mail erfolgt.

20.5. Reaktionen von MS bei Rechtsverletzungen und Gefährdungen

20.5.1. Machen Dritte glaubhaft, dass Inhalte oder Domains ihre Rechte verletzen, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, dass durch Domains oder Inhalte Rechtsvorschriften verletzt werden, kann MS die Inhalte sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert.

20.5.2. Wird die mögliche Rechtsverletzung durch eine Domain begangen, kann MS auch Maflnahmen ergreifen, die die Domain unerreichbar machen. In Fällen, in denen die Rechtsverletzung durch eine Domain aufgrund objektiver Anhaltspunkte als sicher erscheint, kann MS das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.

20.5.3. Bei extremistischen, pornographischen oder kommerziell erotischen Inhalten kann MS statt lediglich eine Sperrung vorzunehmen auch eine fristlose Kündigung aussprechen.

20.5.4. Versendet der Kunde Spam-Mails, kann MS die Postfächer auf dem E-Mail Server vorübergehend sperren.

20.5.5. Wird in Spam-Mails eine Internetadresse genannt oder verlinkt, die von MS betreut wird oder deren zugehörige Inhalte auf MS Servern (insbesondere Webseiten und Datenbanken) liegen, kann MS die Domain oder die Inhalte vorübergehend sperren.

20.5.6. MS kann aufgrund objektiver Kriterien die an ihre Kunden gerichteten E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation (Spam-Mails) handelt.

20.5.7. Der Entgeltanspruch von MS besteht fort, solange aus vorstehenden Gründen eine Sperrung eines Dienstes vorgenommen wurde.

20.6. E-Mail

20.6.1. MS behält sich für E-Mails vor, die Größe und Anzahl von ein- und ausgehenden Nachrichten zu beschränken, soweit dies für die Kunden zumutbar ist.

20.6.2. MS ist berechtigt, auf bereitgestellten Accounts eingegangene E-Mail Nachrichten zu löschen,

  1. nachdem diese vom Kunden abgerufen wurden,
  2. nachdem sie gemäß Kundenweisung weitergeleitet wurden,
  3. nachdem sie 60 Tage gespeichert wurden,
  4. nachdem der Account durch den Kunden gelöscht wurde.

20.7. Haftung von MS

20.7.1. Soweit der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des Öffentlichen Rechts oder ein Öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist die Haftung außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von drei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an MS gezahlt hat oder gezahlt hätte wenn das Vertragsverhältnis weniger als drei Jahre besteht.

20.8. Verfahren bei Vertragsbeendigung

20.8.1. Löschungsaufträge für Domains bedürfen der Unterschrift des Domaininhabers (Admin C).

20.8.2. Beauftragt der Kunde bei einer Kündigung die Löschung einer Domain nicht mit, kann MS die Domain nach Vertragsende und Ablauf einer angemessenen Frist an die zuständige Vergabestelle zurückgeben. MS weist hiermit darauf hin, dass in diesem Falle eine Vergütungspflicht des Kunden gegenüber der Vergabestelle bestehen bleiben kann.

20.8.3. Alternativ kann MS die Domain nach Ablauf einer angemessenen Frist auch löschen lassen.

20.8.4. Beendet MS den Vertrag berechtigt wegen Zahlungsverzuges oder aus wichtigem Grund, kann MS nach angemessener Frist die Löschung der betroffenen Domains veranlassen, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt.

21. Sonstiges

21.1. Ist eine der vorangehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem am nächsten kommt, was die ursprüngliche Bestimmung regeln sollte.

21.2. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.